Lehrkräfte müssen Schulbücher nicht selbst bezahlen

Lehrer haben einen Anspruch auf Kostenerstattung für Schulbücher, die sie im Unterricht benötigen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt. Die Bundesrichter gaben damit der Klage eines Pädagogen statt, der dem Land Niedersachsen den Kaufpreis für ein Mathematikbuch in Höhe von 14,36 Euro in Rechnung gestellt hatte.

Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt kündigte an, das Urteil gründlich prüfen und eine Lösung für die Übernahme der Schulbuchkosten für Lehrkräfte suchen zu wollen. Der am 20. Januar abgewählten schwarz-gelben Landesregierung warf die SPD-Politikerin vor, sich nicht auf die Entscheidung vorbereitet zu haben: „Damit ist dies eine weitere kostenträchtige Baustelle, die CDU und FDP hinterlassen haben.“

Das Land hatte den Lehrer mit seinem Erstattungswunsch an die örtliche Gemeinde als Schulträgerin verwiesen. Hingegen sagten die Richter, ein Arbeitgeber müsse seinen Mitarbeitern notwendige Arbeitsaufwendungen grundsätzlich ersetzen. Das Land könne sich seiner Verpflichtung zudem nicht mit dem Hinweis entziehen, dass der Lehrer den Buchkauf auch als Werbungskosten steuermindernd gelten machen könne. Maßgebend sei, dass der Kläger ohne das Schulbuch nicht ordnungsgemäß Mathematik habe unterrichten könne.

Text: dpa

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