Schul-Aktion „5 vor 12“ am 20. März

Schul-Aktion „5 vor 12“ am 20. März zur Anhörung der Arbeitszeitverordnung

 Landesweit aus den Schulen ein deutliches  Zeichen an die Regierung senden. Am gleichen Tag zur gleichen Zeit um 5 vor 12. Gemeinsam auf den Schulhof oder vor das Schul­tor gehen. Zu einer kurzen symbolischen Demonstration. Jung und Alt, an allen Schul­formen. Solidarisch handeln und langen Atem zeigen. Die Regierung muss endlich einse­hen, dass sie einen kapitalen Bock geschossen hat. Und sich bewegen. Andeutungen rei­chen nicht.

Für Altersermäßigung und Altersteilzeit

Unbeirrt hält die Landesregierung an ihrer Absicht fest, die Arbeitszeit der Lehrkräfte zu erhöhen, sie zeigt im Verordnungsentwurf keinerlei Entgegenkommen und verschärft sogar ihre Position. Dies ist die entscheidende Botschaft des von der Landesregierung beschlossenen Entwurfs der „Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen“.

Bisher war davon die Rede, dass das in der derzeit gültigen Verordnung festgelegte Wiederaufleben der Altersermäßigung ab 55 mit einer Stunde und ab 60 mit zwei Stunden „ausgesetzt“ wird. Im Entwurf der Verordnung wird sie ersatzlos gestrichen. Mit dem Wort „Aussetzen“ hatte die Regierung die Erwartung geweckt, dass sie in der Arbeitszeitverordnung festlegt, wann die ausgesetzte Altersermäßigung wieder eingesetzt wird. Die Lehrkräfte über 55 warten darauf, dass sie die Altersermäßigung bekommen. Die 60-Jährigen warten auf die zweite Ermäßigungsstunde.

Das Kabinett hat am 12. Februar zugleich ein Entgegenkommen angedeutet: „Die Landesregierung wird parallel zur Aussetzung der Altersermäßigung unterschiedliche Modelle eines flexiblen Übergangs vom aktiven Dienstverhältnis in den Ruhestand prüfen“. Uns reichen solche Andeutungen nicht. Es geht um die Substanz – das Aufleben der Altersermäßigung und attraktive Altersteilzeit im Blockmodell.

Gegen die Erhöhung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften

Den Gymnasiallehrkräften hängt es zum Hals raus, dass die Regierung bei den Aussagen zu ihrer Arbeits­zeit Äpfel mit Birnen vergleicht! Sie redet ausschließlich von der Pflichtstundenzahl und blendet aus, dass in anderen Bundesländern eine erhebliche Entlastung für den Einsatz in der Gymnasialen Oberstufe und damit ein Ausgleich für die enorme Korrekturbelastung gewährt wird. An diese Stelle ist die Regie­rung bisher absolut stur. Sie täuscht sich, wenn sie denkt, dass sie damit durchkommt.

Wir geben keine Ruhe

Die Enttäuschung in den Kollegien ist groß. Wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, ihren Protest vor den Schulen demonstrativ für die Öffentlichkeit zu zeigen. Jetzt mit der Aktion „5 vor 12“ am Tag der Anhörung der Arbeitszeitverordnung am 20. März 2014. An allen Schulformen. Solidarität tut gut und gibt Kraft. Die Landesregierung muss spüren, dass die Lehrkräfte keine Ruhe geben, bis sie sich endlich bewegt.

Darum ist es gut, wenn die Schulen weiter aktiv bleiben, ob mit Klassenfahrtboykott, Diskussionen mit Landtagsabgeordneten oder anderen phantasievollen Aktionen.  Zur Haushaltsklausur der Landesregie­rung am 25. Juli wird die GEW zu einer weiteren größeren Aktion aufrufen.

Altersermäßigung muss wieder aufleben

Streichen statt aussetzen geht gar nicht

Die Landesregierung will die zusätzlichen Stunden Altersermäßigung streichen, die ab dem 1.8.2014 wieder aufleben sollte. In der geltenden Arbeitszeitverordnung ist in § 8 geregelt, dass Lehrkräfte ab dem 1.8.2014 folgende Ermäßigungen erhalten sollen:

vom Schulhalbjahr, das auf die Vollendung des 55. Lebensjahres folgt, eine Stunde Altersermäßigung

vom Schulhalbjahr, das auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt, zwei Stunden Altersermäßigung

Diese Vorschrift wird durch den Verordnungsentwurf ersatzlos gestrichen. Von einer Aussetzung oder Verschiebung ist weder im Verordnungstext noch in der Begründung die Rede. Es geht noch zurück hinter die Aussagen der Haushaltsklausur. Da war von „Aussetzen“ die Rede. Wer vom „Aussetzen“ spricht, hat die Absicht, die Regelung wieder einzusetzen. Wer nicht aussetzt, sondern streicht, setzt damit auch ein Signal, ein enttäuschendes Signal! Noch ein Schritt zurück, statt ein Zeichen zu geben, wie und wann die Altersermäßigung wieder eingeführt werden soll.

Das Kabinett hat am 12. Februar zugleich ein Entgegenkommen angedeutet: „Die Landesregierung wird parallel zur Aussetzung der Altersermäßigung unterschiedliche Modelle eines flexiblen Übergangs vom aktiven Dienstverhältnis in den Ruhestand prüfen“. Wenn das ernst gemeint ist, muss das Aufleben der Altersermäßigung in der Verordnung tatsächlich festgelegt werden. Für die GEW ist unverzichtbar, dass das Wiederaufleben der Altersermäßigung in der Arbeitszeitverordnung nicht gestrichen, sondern eindeutig festgelegt wird.

Außerdem ist ein attraktiveres Altersteilzeitmodell mit Blockfreizeit notwendig, das es Lehrkräften er­möglicht, mit 62 Jahren in die Freistellungsphase einzutreten. Und zwar ohne Pensionsabschläge. Die Mehrzahl der KollegInnen geht derzeit mit 62 Jahren in den Ruhestand und nimmt massive Pensions­abschläge in Kauf. Ein gutes Blockmodell kann die bessere Alternative sein, wenn es mit der Alters­ermäßigung kombiniert ist.

Vertrauensschutz oder koalitionsrechtliche Vereinbarungen

Die GEW prüft, Musterklagen wegen Bruchs des Vertrauensschutzes einzureichen. Zur Erinnerung: Unter Berufung auf Vertrauensschutz werden Anträge zu den im ursprünglichen Erlass zu den Lehrerarbeits­zeitkonten genannten Terminen zurückgegeben. Das hatte Kultusministerin Heister-Neumann 2008 nach unserer Demonstration und den Verhandlungen zugestanden. Die Lehrkräfte werden von der Regierung behandelt wie in obrigkeitsstaatlichen Vorzeiten, völlig rechtlos. Es soll für sie offenbar kein Vertrauens­schutz gelten. Trotz der seinerzeitigen Aussage, während der Rückgabe des Arbeitszeitkontos würde die Unterrichtsverpflichtung nicht erhöht. Trotz der schriftlichen Zusage, die Altersermäßigung würde nach Auslaufen des alten Modells der Altersteilzeit wieder aufleben.

Wenn der Vertrauensschutz juristisch nicht greifen sollte, wären die Lehrkräfte der Willkür des Arbeit­gebers Land Niedersachsen ausgesetzt. Das darf nicht sein. Wenn der Vertrauensschutz nicht greift, brauchen wir Verhandlungsrechte, koalitionsrechtliche Vereinbarungen. Und um die durchzusetzen, Aktionen in den Schulen, ähnlich wie bei Tarifverhandlungen. Darum üben wir schon mal mit der Aktion „5 vor 12“.

 

Mehrarbeit als Ersatz für fehlende Haushaltsmittel vernichtet 1.750 Einstellungschancen

740 Vollzeitlehrereinheiten sind der Gegenwert der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für die Gymnasiallehrkräfte. 1010 VZLE macht die Verweigerung der Altersermäßigung aus. So steht es aus­drücklich in der Begründung der Verordnung. Insgesamt werden durch die stärkere Belastung der Lehr­kräfte 1750 Referendarinnen und Referendare um Einstellungschancen gebracht. Wir können nicht hin­nehmen, dass fehlende Etatmittel für Ganztagsschulen, Inklusion und frühkindliche Bildung, die durch eine verfehlte Fiskalpolitik verursacht sind, durch eine höhere Arbeitsbelastung der Lehrkräfte ausge­glichen werden. Die Schuldenbremse lässt grüßen. Dieses Prinzip darf nicht Schule machen.

Unterrichtsverpflichtung ist skandalös hoch – runter- und nicht raufsetzen! Darum: Solidarität mit den GymnasiallehrerInnen

„Dass sich die GymnasiallehrerInnen für ihre Interessen einsetzen, ist verständlich, aber warum sollen sie diejenigen, die ein höheres Deputat haben, unterstützen?“ Diese Frage kommt bei Versammlungen immer mal wieder auf. Für die GEW ist klar: Wir setzen uns für bessere Arbeitsbedingungen für an allen Schulformen ein. Und wir wehren uns gegen jede Verschlechterung an allen Schulformen. Das ist das Prinzip der Solidarität.

Die Unterrichtsverpflichtung an Grundschulen von 28 Wochenstunden ist skandalös hoch. Seit langem hat die Forderung für die Herabsetzung der Grundschullehrkräfte für die GEW Priorität. Diese Forderung ist dringlicher denn je, weil die Inklusion neue Anforderungen an die Arbeit in der Grundschule stellt. Bisher kann die volle Unterrichtsverpflichtung nicht einmal in der Stundentafel untergebracht werden. Teambesprechungen mit Förderschullehrkräften und pädagogischen MitarbeiterInnen finden in der Schul­zeit keinen Platz. Kurzum: Es besteht dringender Handlungsbedarf! Als erster Schritt soll an keiner Schulform mehr als 25,5 Wochenstunden (Unterrichtsverpflichtung der Oberschulen) unterrichtet werden. Das würde für Hauptschulen (27,5), Realschulen (26,5) und Förderschulen (26,5) eine Ver­besserung bedeuten. Langfristig fordert die GEW 23 Wochenstunden für alle. Für die starke Korrektur­belastung in der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen soll eine wirksame Entlastung durch Zuweisung von Entlastungstöpfen erfolgen.

Aktuell handeln wir solidarisch, um die Anhebung der Unterrichtsverpflichtung an Gymnasien, Kooperati­ven Gesamtschulen und Berufsbilden Schulen zu verhindern. Allen muss klar sein: Eine Unterrichtstunde ist mehr als eine Stunde Arbeitszeit. Der Ländervergleich, den die Landesregierung vorgenommen hat, hinkt. Er betrachtet ausschließlich die Wochenstundenzahl. Er blendet aus, dass es in anderen Bundes­ländern eine massive Entlastung für die Arbeit in der Oberstufe gibt. Die Arbeitszeitverlängerung bringt das Fass zum Überlaufen, denn in den letzten 10 Jahren wurde die Arbeitssituation an den Gymnasien drastisch verschlechtert. Auch das muss man wissen, wenn man verstehen will, warum die Betroffenen so heftig reagieren. Nun reicht es einfach. Das können wir mit der Aktion „5 vor 12“ an Gymnasien zeigen wie an allen anderen Schulformen auch.

Aktion „5 vor 12“ – Wie geht das denn?

Schön und gut die Idee. Aber wie soll das denn in meiner Schule laufen? Ist das nicht verboten, die eigenen Interessen im Betrieb Schule wahrzunehmen? Ist das nicht etwa ein rechtswidriger Beam­tenstreik? Kann ich deswegen entlassen werden? Wie soll das denn die Öffentlichkeit merken, wenn wir an unserer Schule so etwas machen und 5 vor 12 gemeinsam vor dem Schultor stehen?

Als erstes ist es wichtig, mit anderen KollegInnen zu beraten, ob die Aktion an der eigenen Schule um­gesetzt werden soll. Es kommt auf einen aktiven Kern an, oft sind die Mitglieder im Schulpersonalrat aktionsbereit und organisationserfahren.

Die Aktion kann sehr unterschiedlich organisiert werden und zwar auch so, dass gar kein Unterricht aus­fällt. Mitmachen kann man, indem man sich schriftlich bereit erklärt, zur Kurzdemonstration vor das Schultor oder auf den Schulhof zu kommen. Mitmachen kann man auch, indem man für die KollegInnen, die kurz die Klassen verlassen, die Aufsicht übernimmt. Das ist ja Schulroutine. Und manche KollegInnen haben um 5 vor 12 gar keine Stunde im Plan. Ein Streik sieht anders aus, und eine Mutprobe ist es auch nicht; zudem muss es noch nicht einmal als kleine Regelverletzung gewertet werden. Die Interessen­vertretung und die Aktivität von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz und in ihrem Betrieb ist nämlich durch Art. 9 Grundgesetz geschützt.

Wichtig ist die interne und öffentliche Kommunikation. Gespräche im Kollegium, in Personalver­samm­lungen, mit den Eltern und den SchülerInnen. Darin habe viele Schulen inzwischen eine gute Übung. Und entscheidend ist die Information der Presse und anderer Medien. Nur wenn die Aktion „5 vor 12“ dort vorkommt, hat sie stattgefunden. Ein Foto wirkt nur dann gut, wenn die KollegInnen selbstgemalte Plakate zeigen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft informiert ihre Mitglieder und Funktionäre per Mail und stellt Organisationsmaterial und weitere Hinweise zur Verfügung. Ein Blick auf die Homepage lohnt sich in diesen Tagen besonders: http://arbeitszeit.gew-nds.de.

Es liegt an uns, ob dieser Tag ein starkes Signal an die Landesregierung wird.

Ein Gedanke zu „Schul-Aktion „5 vor 12“ am 20. März

  1. Ich finde es empörend, dass für den Beginn dieses Jahres eine Besoldungserhöhung von 2,95 % ausgehandelt worden war, wir sie in Niedersachsen jedoch erst ab Juni 2014 erhalten. Ich schätze den Einkommensverlust für die fünf Monate auf 300 bis 350 Euro netto. Mich ärgert ebenfalls sehr, dass davon und vom dauerhaften Wegfall des Weihnachtsgeldes niemand mehr spricht. Diese nachteiligen Maßnahmen betreffen alle verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im aktiven Dienst oder Ruhestand gleichermaßen, und ich sprach sie bei jeder Gelegenheit auf mehreren Ebenen und Veranstaltungen der GEW immer wieder an. Jedes mal wurde mir versprochen, auch diese beiden Themen ´nicht aus den Augen zu verlieren´. Man konzentriert sich jedoch ausschließlich auf Proteste gegen die Kürzung der Altersermäßigung bei allen Lehrer/inne/n und die Erhöhung der Arbeitszeit für Gymnasiallehrkräfte. Wahrscheinlich sind diese beiden Benachteiligungen von größerer Tragweite, ich hätte mir aber eine Fortführung des Kampfes gegen alle vier Einsparmaßnahmen der niedersächsischen Landesregierung gewünscht.

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