GEW-Beitrag ist steuerlich absetzbar

Allen Kolleginnen und Kollegen wurde heute die Bundesausgabe der EuW zugestellt. Im Mantelbogen verbirgt sich eine kleine Kostbarkeit: Die Beitragsquittung für das Jahr 2013. Vergesst bitte nicht, euren Beitrag in eurer Einkommenssteuererklärung/eurem Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten anzugeben. Das Finanzamt beteiligt sich gern daran!