Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ im Rathaus Moormerland

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Gab’s doch schon immer, oder? Nein, erst mit dem Grundgesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, und die rechtliche Umsetzung dauert bis heute, siehe Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen.

Zum Thema informiert eine Ausstellung im Rathaus Moormerland  Nähere Informationen hier:

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60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik präsentiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Mütter des Grundgesetzes“ in einer Ausstellung. Sie zeigt die Lebensbilder von vier Politikerinnen, die durch ihre unmittelbare Mitwirkung am Grundgesetz und der verfassungsrechtlichen Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen die Basis für dieses Prinzip schufen.
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ – so lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Formuliert wurde damit im Jahr 1949 ein Programm, nicht eine Aussage über die Realität. Seiner Verankerung im Grundgesetz gingen heftige Diskussionen voraus. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.
Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel – das waren die vier weiblichen Mandatsträgerinnen des insgesamt 65 Abgeordnete umfassenden Parlamentarischen Rats. Ihrem Einsatz ist es maßgeblich zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu den konstituierenden Merkmalen des jungen Staates wurde.
Die Ausstellung würdigt das politische Engagement, das die vier politischen Weggefährtinnen in den ersten Jahren der Bundesrepublik gezeigt haben. Anlässlich der ersten Preisverleihung des Helene Weber Preises am 5. Mai 2009 wurde die Ausstellung erstmals gezeigt und ist seitdem in ganz Deutschland unterwegs.