Tarifverhandlungen – Erpressungsmanöver der Arbeitgeber

Exif_JPEG_PICTUREBeschäftigte im Öffentlichen Dienst der Länder dürfen bei der Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie der Besoldungsbezüge für Beamte nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden.

Die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes verlangen eine Erhöhung der Entgelte um 5,5%, mindestens aber 175 €. Die Arbeitgeber sprechen von einer maßlosen und unfinanzierbaren Forderung. Sie verschweigen, dass ein Tarifbeschäftigter in der Entgeltgruppe E 13 Stufe 5 ab 1. März 2015 179 € pro Monat weniger verdienen wird wie sein Kollege im Tarifbereich Bund und Kommunen, denn dort wurde im letzten Jahr ein Tarifabschluss von 5,4% bei einer Laufzeit von 2 Jahren erreicht.

Mit uns gibt es keine tarifliche Billiglösung – wir wehren gegen ein Tarifdiktat.

Aber den Arbeitgebern reicht dies noch nicht. Sie wollen an die betriebliche Altersversorgung ran und verlangen eine Absenkung ihrer Aufwendungen als Gegenleistung für einen Tarifabschluss. Die Verteilung der Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder  (VBL)  ist seit 2002 so geregelt, dass der Arbeitgeber 6,45% und der Beschäftigte 1,41% vom Bruttoeinkommen einbezahlt. Mehr Geld auf dem Konto gegen eine schlechtere Altersversorgung – dieser Deal ist mit uns nicht zu machen.

Die Zusatzversorgung ist kein Sparschwein – keine Einschnitte in der Altersversorgung

Es geht auch wieder um L-EGO, die Länder-Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte. Es ist ein tarifpolitischer Skandal, dass die Arbeitgeber bis heute die eigentlich selbstverständliche tarifliche Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte verhindert haben, obwohl darüber bereits seit 2006 verhandelt wird. Und Tarifvertrag kann auch nicht heißen, dass wir nur das unterschreiben, was die Arbeitgeber uns vorlegen. Ein Abschluss in tariflichen Fragen ist ein Kompromiss zwischen einer gewerkschaftlichen Forderung und einem Arbeitgeberangebot.

Eine Mogelpackung darf es nicht geben – für ein gutes L-EGO

Eine wichtige gewerkschaftliche Forderung in jeder Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes ist die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten. Hier haben wir in Niedersachsen die besondere Situation, dass der Landtag für 2015 bereits eine Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,5%  und für 2016 um 2,0% zugestimmt hat. Dabei darf es nicht bleiben. Ein höherer Tarifabschluss muss auf die Beamtenbesoldung übertragen werden

Volle Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten – dafür setzen wir uns ein.

Kreisvorstand ruft Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme an Anti-Ogida-Demonstration auf

anti-gida32Liebe Kolleginnen und Kollegen,

beteiligt euch an der Kundgebung des „Netzwerkes für Toleranz – Bündnis gegen rechts“ am 23. Februar, also am nächsten Montag, am Denkmalsplatz in Leer. Treten wir gemeinsam für ein weltoffenes und tolerantes Ostfriesland ein. Dies entspricht der Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes und dem Bildungsauftrag der Schule in § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes, in dem Schülerinnen und Schüler befähigt werden sollen, ihre Beziehung zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten sowie mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise zusammenzuleben. Dies sind Voraussetzungen für eine friedliche Welt, für die wir als Gewerkschafter eintreten.

Nachfolgend könnt ihr die Erklärung „Gemeinsam für Toleranz – Einig gegen Ausgrenzung – Rassismus und Rechtspopulismus“ und den Aufruf zur Kundgebung der Unterzeichner lesen:

Erklärung Ogida.docx

Kundgebung 23.Februar 2015 Leer

 

Für Beamte und Versorgungsempfänger wurden Bezüge für 2015 und 2016 bereits angehoben

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015 vom 18.12.2014 hat der Niedersächsische Landtag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 beschlossen (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.12.2014, S. 477).

Mit Wirkung vom 01.06.2015 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,5 % erhöht. Die neuen Beträge im einzelnen könnt ihr den Besoldungstabellen entnehmen:

Besoldungstabellen_2015-1

Für 2016 beschloss der Landtag zum 01.06. eine weitere Erhöhung um 2,0%.

Hat die Landesregierung ihr Herz für die Beamtinnen und Beamten entdeckt? Im Landtag begründete Finanzminister Schneider diese Maßnahme mit der Planungssicherheit des Landes und mit einer angemessene Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird sich nach Abschluss der Tarifrunde 2015 zeigen, in der die GEW und die anderen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes eine Anhebung der Tarifgehälter um 5,5% und eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten- und Versorgungsbezüge fordern. Ob dies politisch durchsetzbar sein wird, hängt auch von unserem gerwerkschaftlichen Engagement in dieser Tarifrunde ab.

 

 

Heute beginnen Tarifverhandlungen

Berliner Lehrer streikenWas die Berliner Kolleginnen und Kollegen hier in großer Zahl fordern, ist leider noch immer nicht erreicht. Angestellte Lehrkräfte haben noch immer keinen Tarifvertrag.

Der Bereich der Lehrkräfte ist Ausnahmegebiet, was ihre Eingruppierung betrifft. Die Arbeitgeber erließen Regelungen, die angestellte Lehrkräfte mit Beamtinnen und Beamten gleichstellten. Das änderte sich in den 80er-Jahren.

Spätestens mit der Wende gab es die Notwendigkeit, die Eingruppierung angestellter Lehrkräfte tarifvertraglich zu regeln. Erst 2006 gelang es schließlich der GEW, eine Verhandlungszusage durchzusetzen, die in der Tarifeinigung 2009 konkretisiert wurde. Als dann in der Tarifrunde 2011 für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder eine neue Entgeltordnung vereinbart wurde, blieben die Lehrkräfte – wieder einmal – außen vor. In der Tarifrunde 2013 hatten alle Gewerkschaften sich bereit erklärt, eventuelle Mehrkosten einer tariflichen Entgeltordnung für Lehrkräfte solidarisch mitzutragen, und dennoch weigerten sich die Arbeitgeber erneut, konstruktiv über die Lehrkräfte-Eingruppierung zu verhandeln.

Nun gilt also wie seit mehr als 50 Jahren das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers. Fast 10 Jahre Verhandlungen haben uns nur wenig weitergebracht. Mit anderen Worten:

Verhandlungen alleine bringen es nicht – gewerkschaftliche Stärke ist notwendig

Aber das ist nicht alles – es geht um mehr!

– um eine angemessene Tariferhöhung von 5,5% und
– um einen Mindesterhöhungsbetrag von 175 €

Ein Dorn ist den Ländern auch die tarifliche Altersversorgung, die VBL. Sie ist ihnen zu teuer, deshalb wollen sie in diesem Bereich Leistungseinschränkungen. Auch dagegen müssen wir gemeinsam wehren.

Wir können nur gemeinsam etwas erreichen!

Beteiligt euch deshalb als angestellte Lehrkräfte und sonstige MitarbeiterInnen im Schuldienst an den Aktionen und Demonstrationen eurer GEW.