GEW nimmt Stellung zum neuen nds. Schulgesetz

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßt die von der Landesregierung vorgelegte Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes.
Die Novelle ermöglicht es den Kommunen und Landkreisen, die Schulformen zu führen, die dem wachsen-den Interesse der Eltern an höheren Bildungsabschlüssen und den Bedingungen des demografischen Wandels Rechnung tragen. Es bietet den Schulträgern die Möglichkeit, alle Schulformen des gegliederten Schulsystems zu erhalten und Integrierte Gesamtschulen zu errichten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bleibt bei ihrer grundsätzlichen Forderung, dass die Integrierte Gesamtschule Regelschule werden soll.
Angesichts des demografischen Wandels ist es konsequent, dass Schulträger frei entscheiden können, ob sie bei Errichtung einer Integrierten Gesamtschule Schulen des gegliederten Schulsystems weiterführen.
Das Gymnasium wird durch die im Gesetz festgelegte Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren und die Reform der Gymnasialen Oberstufe sowie die Ermöglichung des gleichberechtigten Zugangs zum Ganztag so erneu-ert, wie das im ausführlichen Dialog-Prozess von allen Beteiligten gewünscht worden war. Zudem garantiert die Schulgesetznovelle allen Eltern, ihr Kind zu zumutbaren Bedingungen auf ein Gymnasium zu schicken. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Gymnasien bei Errichtung von Integrierten Gesamtschulen Bestand haben. Mehr als 50 neue Integrierte Gesamtschulen wurden in den letzten Jahres gegründet, ohne dass ein Gymnasium geschlossen werden musste. Diese Entwicklung macht deutlich, dass in Niedersachsen immer mehr Eltern wünschen, dass ihr Kind an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule sein Abitur macht – eine positive Tendenz.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft begrüßt des Weiteren, dass alle Schulformen beim Zugang zu den von ihnen gewünschten Ganztagsmodellen (offener, teilgebundener oder gebundener Ganztag) gleichberechtigt sind.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert, dass Schulsozialarbeit für alle Schulformen etabliert bzw. fortgeführt wird.
Grundschulen sollen jetzt die Möglichkeit erhalten, bis zum vierten Schuljahrgang differenziertere Lernrückmeldungen als Zensuren zu geben. Sie sind auch über die flexible Eingangsstufe hinaus nicht mehr auf Jahrgangsklassen festgelegt. Die Schullaufbahnempfehlung entfällt und wird ersetzt durch zwei auf den zukünftigen Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler ausgerichtete Gespräche, die die Eltern über die Wahl der weiterführenden Schulform beraten.
Die Rechtsstellung der Gesamtschulen wird verbessert, auch wenn die Novelle ihnen – anders als das letzte rot-grüne Schulgesetz – nicht den Status von Regelschulen zuerkennt. Die Ungleichbehandlung der Schulform Gesamtschule im Vergleich zu den übrigen Schulformen wird abgebaut. Auch Integrierte Gesamtschulen können künftig eine eigene Grundschule führen.

Die vollständige ausführliche Stellungnahme kann hier Stellungnahme der GEW zum Niedersaechsischen Schulgesetz heruntergeladen werden.

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