Protestaktion der GEW Niedersachsen am 10. 12. 2013

„Lieber, lieber Nikolaus, bitte hilf’ dem Hohen Haus!“

Protestaktion der GEW Niedersachsen am 10. 12. 2013 gegen die Arbeitszeitverlängerung und für bessere Berufschancen für den Nachwuchs

Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes steht noch aus

Mit Hilfe des Nikolaus wird die GEW Niedersachsen am Dienstag, d. 10.12.2013 von 14.30 – 16.30 Uhr die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages auf ihre Verantwortung für die Bedingungen an den Schulen erinnern.

Vor Beginn der abschließenden Haushaltsberatungen will die GEW die Abgeordneten der Regierungs­fraktionen mit den Auswirkungen der Arbeitszeitverlängerung auf die Lehrkräfte und die Bedingungen an den Schulen konfrontieren. Insbesondere setzt sich die GEW für die Sicherung der Berufschancen des Berufsnachwuchses ein.

Die GEW wird dabei in der Vorweihnachtszeit vom Nikolaus unterstützt, der je nachdem Geschenke verteilen oder mit der Rute drohen wird.

Der Nikolaus freut sich schon auf die Gespräche mit den von der GEW eingeladenen Abgeordneten der Regierungsfraktionen. Ganz besonders erwartet er den Finanzminister.

Wir laden die Vertreter der Medien sehr herzlich ein, an der Aktion teilzunehmen.

Näheres ist dem angehängten Plakat zu entnehmen.

Ansprechpartner bei der GEW ist Rüdiger Heitefaut (0171-3537529).

Hintergrund: Die niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen der Haushaltsklausur im  Juli 2013 beschlossen, die Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrkräfte um eine Unterrichtsstunde auf 24,5 Stunden zum Schuljahr 2014/15 zu erhöhen.

Weiterhin wurde die vorgesehene Altersermäßigung von einer Stunde ab dem 55. Lebensjahr und einer zweiten Stunde ab Vollendung des 60. Lebensjahres für alle Lehrkräfte ausgesetzt, obwohl dies auf einer Zusage der ehemaligen SPD-Landesregierung unter Gabriel beruhte.

Von der Arbeitszeitverlängerung sind ca. 20.000 Lehrkräfte der Gymnasien, Kooperativen Gesamt­schulen und der Beruflichen Gymnasien betroffen sowie ca. 30.000 Lehrkräfte im Alter ab 55.

Beide Maßnahmen stellen eine Arbeitzeitverlängerung dar und mindern die Einstellungschancen des Berufsnachwuchses erheblich. Die Arbeitszeitverlängerung verhindert ca. 2.000 Neueinstellungen.

Der Protest gegen die Arbeitszeitverlängerung für Lehrkräfte dauert seit Juli 2013 an. So haben am 29. August 10.000 Lehrkräfte in Hannover demonstriert.

Bemerkenswert ist, dass auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern die Forderungen der GEW und der Lehrkräfte unterstützen.

Die GEW nimmt die Landtagsberatungen zum Haushalt zum Anlass, gegen die Arbeitszeiterhöhung und das Aussetzen der Altersermäßigung zu protestieren.

Für 2014 sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung.

Gleichermaßen setzt sich die GEW für die Einstellungschancen des Berufsnachwuchses und die Wieder­einführung eines Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte ein.

Verantwortlich: Rüdiger Heitefaut

Dezemberausgabe „Kurzgefasst“ erschienen

Der Schulbezirkspersonalrat hat heute sein letztes „Kurzgefasst“ für dieses Jahr herausgegeben.  Hier ist das Kurzgefasst Dezember 2013 zum Herunterladen.

Den lesenswerten Leitartikel veröffentlichen wir an dieser Stelle komplett:

Resumee aus den GEW-Personalräteschulungen 2013

Traditionell haben die 24 Kreisverbände der GEW im November wieder Personalräteschulungen durchgeführt. Dabei fungierten die GEW Mitglieder des Schulbezirkspersonalrat Osnabrück unterstützt durch Mitglieder der Kreisvorstände als Referentinnen und Referenten. Insgesamt nahmen an den sogenannten „Herbstschulungen“ in Weser-Ems 680 Personalräte und -rätinnen teil.

Geprägt wurden die Veranstaltungen durch intensiven Erfahrungs-  und Problemaustausch zwischen den Personalräten der Schulen und dem Schulbezirkspersonalrat. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bildete darüber hinaus die Gesunderhaltung in Schule, Gefährdungsbeurteilungen und Belastungsminimierung.

In den Veranstaltungen wurden durch die Personalrätinnen und –räte bezirksweit auch die seit Jahren stetig steigenden Arbeitsbelastungen der Lehrkräfte thematisiert. Denn  der außerunterrichtliche Arbeitsbereich von Lehrkräften wird massiv (und scheinbar unbegrenzt) mit immer neuen Tätigkeiten gefüllt. Neben den üblichen unterrichtsbezogenen Arbeitsinhalten ist durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule die Arbeitsbelastungen durch die intensiv geforderte und gewachsene Gremienarbeit gestiegen. Die zeitlichen und inhaltlichen Belastungen durch Ganztagsschulbetriebe und die eingeführte inklusive Schule haben die Arbeitsstrukturen und Belastungen nachteilig verändert und verändern sie immer noch weiter.

Die immer neuen Belastungen werden den Lehrkräften grundsätzlich in den außerunterichtlichen Tätigkeitsbereich gelegt. Dieser Bereich ist zeitlich und inhaltlich nicht abgegrenzt und scheint ein immer neues Belastungsfüllhorn zu sein. Eine festgeschriebene Belastungsobergrenze muss aus Sicht der Personalrätinnen und –räte zwingend eingeführt und Belastungen zeitnah und nachhaltig abgebaut bzw. begrenzt werden.

Die momentane Absicht der Landesregierung zur Stundenerhöhung in gymnasialen Bereichen und das Vorhaben die Altersermäßigung für alle Lehrkräfte einzufrieren sind für die Beschäftigten in den Schulen das absolut falsche Signal.

Reisekostenerstattung bei Schulfahrten

Gerichte haben sich mit der Erstattung der Reisekosten für Klassenfahrten befasst (zuletzt OVG NRW am 14.11.2012 – 1 A 1579/10) befasst. Das Urteil besagt, dass der Arbeitnehmer nicht für Aufgaben zahlen muss, die zur Erfüllung dieser Aufgaben anfallen. Der Einwand, dass die Reisekosten wegen fehlender Haushaltsmittel nicht bezahlt werden könnten, wird von den Gerichten ausdrücklich abgelehnt.

Somit kann keine Lehrkraft gezwungen werden, vor Antritt der Fahrt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Sogar die Aufforderung dazu ist laut Gericht rechtswidrig.

Alle Lehrkräfte sollten innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Klassenfahrt den Antrag auf volle Kostenerstattung ihrer Schulleitung vorlegen. (Ein Musterschreiben finden Kolleginnen und Kollegen auf der Homepage des GEW-Landesverbandes)

Sollte die Schulleitung dem Antrag nicht folgen, so können GEW-Mitglieder den Rechtschutz in Anspruch nehmen und die Erstattung der Kosten erstreiten. Hinweis: Jede/ jeder Einzelne muss klagen!

Wieder einmal ein Beleg dafür, wie wichtig die Mitgliedschaft in der GEW ist

Neues Infoblatt Berufsbildung erschienen

Die Dezemberausgabe des Infoblattes Berufsbildung ist erschienen und wie immer bei uns auf der KV – Homepage zum Herunterladen verfügbar.

Es enthält allerlei Lesenswertes nicht nur für die Kolleg/inn/en an berufsbildenden, sondern auch für diejenigen an allgemeinbildenden Schulen, die berufsorientierende Fächer und Projekte betreuen.

Übrigens: An Inhalt und Entwurf des Blattes ist unsere GEW-Kollegin BRITTA DELIQUE maßgeblich mitbeteiligt.

Viel Erkenntnisgewinn beim Lesen.